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EFFEA | Projektförderung | Europaweit

European Festivals Fund for emerging Artists
Musikfestivals aus EU oder CREATIVE EUROPE Ländern, außerdem: Israel, Moldavien, Palästina, UK, Schweiz, Türkei
Musikfestivals; Festival muss schon einmal stattgefunden haben; das führende Festival geht eine Partnerschaft mit mindestens zwei Partnerfestivals ein; Honorare, Fahrtkosten, Produktionskosten, Kommunikationskosten können gefördert werden
Kategorie Discovery: 40 Stipendien in Höhe von 8.000 EUR & Kategorie Springboard: 10 Stipendien mit je 15.000 EUR
jährlich neue Ausschreibung
Projektförderung
Europa

Schloss Solitude | Residenzförderung | Europaweit

Schloss Solitude
Personen bis 40 Jahre oder deren Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Einige Stipendien werden gemäß einer Sonderregelung ohne Altersbegrenzung vergeben.
Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance; Projekt innerhalb Residenz kann umgesetzt werden. 45 Studios und drei Gästestudios stehen zur Verfügung. Stipendiumslänge: sechs, neun oder zwölf Monaten.
Stipendium (ein kostenfreies, möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung ein Stipendium in Höhe von 1.200 Euro pro Monat, einmalige Übernahme der Reisekosten für die An- und Abreise plus freiwillige Zusatzleistungen)
keine Angaben
Residenzförderung
Europa

Impuls neue Musik | Projektförderung | Europaweit

Impuls neue Musik
Künstler:innen, Ensembles,Spielstätten, Kulturvereine- und Institutionen; Konzerte / Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Künstlerresidenzen, Education-Projekte (Ateliers, Masterclasse etc.), Akademie mit deutsch-französisch-schweizerischen Schwerpunkt (außer von Universitäten und Konservatorien), Klangkunst, Hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden; die Antragsteller*innen müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland, Frankreich oder in der Schweiz habe
Musikprojekte, die den Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum fördern
max. 50 % der Gesamtausgaben (Honorare, Gagen, Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen Reise- und Aufenthaltskosten, u.a.), Verwaltungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)
Ausschreibung für 2023 beendet
Projektförderung
Europa

CultureMovesEurope | Residenzförderung | Europaweit

CultureMovesEurope
Organisationen und Künstler:innen, die als juristische Personen in einem der 40 Creative Europe-Länder registriert sind.
Unterstützung der Internationalisierung der künstlerischen Aktivitäten, Der Zweck des Stipendiums besteht darin, internationale Künstler:innen und Kulturschaffende in den eigenen Räumlichkeiten willkommen zu heißen, um ein Residenzprojekt umzusetzen. Die teilnehmenden Künstler:innen und Kulturschaffenden müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Creative Europe-Land haben, das nicht mit dem Land des Gastgebers übereinstimmt. Es können zwischen 1 und 5 internationale Künstler und Kulturschaffende aufgenommen werden, die alle zu denselben Terminen und für dieselbe Dauer am Residenzprojekt teilnehmen müssen. Der Aufenthalt kann zwischen 22 und 300 Tagen dauern
Zuschuss zu Residenzprogramm (Hosting Kosten, Reisekosten,Tagegelder)
Zwischen Frühjahr 2023 und Herbst 2024 vier offene Ausschreibungen
Residenzförderung
Europa

CultureMovesEurope | Fahrtkostenförderung | Europaweit

CultureMovesEurope
etablierte Künstler:innen oder Personen, die ihre ersten Schritte im kulturellen Bereich unternehmen; Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, oder Gruppen von bis zu 5 Personen, die zwischen 7 und 21 Tagen reisen; ab 18 Jahren, Wohnsitz in den Creative Europe-Ländern
Entwicklung von internationalen beruflichen Beziehungen. Fahrtkostenpauschalen, Tagegeld und individuelle Aufschläge für die Reise (ohne Unterbrechung) zu einem Ziel; Keine Förderung von Reisen zu eigener Ausstellung/Konzert/Präsentation möglich
Verschiedene Förderhöhen pro Kategorie
Drei fortlaufende Ausschreibungen, jeweils von Herbst bis Frühjahr zwischen Oktober 2022 und Januar 2025
Fahrtkostenförderung
Europa

De la Motte Musikstiftung | Stiftung | Bundesweit

De la Motte Musikstiftung
Musiker:innen
Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten.
Genaue Angaben zur Förderhöhe müssen erfragt werden
28.2. des jeweiligen Jahres
Stiftung
Deutschland

Deutscher Jazzpreis | Preis | Bundesweit

Deutscher Jazzpreis
Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie von Autor:innen journalistischer Beiträge und Veranstalter:innen von Festivals.
31 Kategorien siehe Website
Preisgeld pro Kategorie in Höhe von mind. 10.000 EUR
Fristen werden für 2024 über Website bekanntgegeben
Preis
Deutschland

Musikfonds | Projektförderung | Bundesweit

Musikfonds
natürliche und juristische Personen; Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen aktuellen Musik tätig sein; Sitz in Deutschland
herausragende Projekte/Antragstellende aus allen Bereichen der aktuellen Musik
Unterscheidung zwischen großer und kleiner Projektförderung; Fördersumme maximal 50.000 EUR
Große Projektförderung: Ende Januar, Ende Mai und Ende September; Kleine Projektförderung: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember
Projektförderung
Deutschland

Initiative Musik | Applaus Preis | Bundesweit

Initiative Musik
Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz.
Konzertprogramme und Veranstaltungsreihen
Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 EUR pro Auszeichnung Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 30.000 EUR pro Auszeichnung Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 EUR pro Auszeichnung Sonderpreise für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit: bis zu 8.000 EUR pro Auszeichnung
wird auf Website für 2024 ausgeschrieben, Bewerbungsphase für 2023 beendet
Preis
Deutschland

Initiative Musik | Künstler:innenförderung | Bundesweit

Initiative Musik
Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Wohnsitz: Deutschland
Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour.
Gefördert werden min. 40% & max. 60% der Gesamtausgaben.
fortlaufende Ausschreibungen
Künstler:innenförderung
Deutschland

Initiative Musik | DO! Exportförderung | Bundesweit

Initiative Musik
kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft mit Sitz in Deutschland
Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung der Künstler:innen im Ausland
max. 75% der Gesamtausgabe, max. Förderbetrag 10.000 EUR, Gesamtausgaben mind. 3.000 EUR, Projektzeitraum max. 6 Monate
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Exportförderung
Deutschland

Initiative Musik | GO! Exportförderung | Bundesweit

Initiative Musik
kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben
Förderung von internationalen Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind; Reiseausgaben von maximal einer Person pro Unternehmen für bis zu 15 Tage; z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern
Fördersumme max. 50% der Gesamtausgaben
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Exportförderung
Deutschland

Initiative Musik | Tourförderung | Bundesweit

Initiative Musik
Musiker:innen & Bands
Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten, für maximal 15 Auftritte oder Streamingkonzerte; nur bestimmte Länder
75% Zuschuss
Beantragung 3x jährlich mgl., Antragseingang spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt
Tourförderung
Deutschland

Kulturstiftung des Bundes | Projektförderung | Bundesweit

Kulturstiftung des Bundes
deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform
Musik, künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten; Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes
mindestens 50.000 EUR, Eigen- und/oder Drittmittel: mind. 20 %
Antragsfrist bis 31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres
Projektförderung
Deutschland

Fonds Soziokultur | Projektförderung U25 | Bundesweit

Fonds Soziokultur
engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler:innen, Wohnsitz in Deutschland, rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.ä. möglich
Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden
maximal 4.000 EUR oder maximal 80% der Gesamtkosten gefördert
Einreichung zweimal im Jahr mgl. , 02.04. - 02.05. & 02.10- 02.11. des Jahres.
Projektförderung
Deutschland

Fonds Soziokultur | Projektförderung | Bundesweit

Fonds Soziokultur
Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.
Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden
Mindestens 3.000 EUR - maximal 30.000 EUR, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets
2. Mai und 2. November des jeweiligen Jahres
Projektförderung
Deutschland

Stadt Chemnitz | Investitionsförderung | Chemnitz

Stadt Chemnitz
freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben; Sitz in Chemnitz; Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
bauliche Maßnahmen in kulturellen Einrichtungen von regionaler Bedeutung gemäß § 3 SächsKRG als auch auf Anschaffungen materiellen und immateriellen Anlagevermögens, soweit dieses regelmäßig für das kulturelle Angebot benötigt wird.
keine Angaben
30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr
Investitionsförderung
Chemnitz

Stadt Chemnitz | Kleinprojektförderung | Chemnitz

Stadt Chemnitz
freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben; Sitz in Chemnitz; Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel: Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen. Die Antragsteller:innen können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
max. 2.000,00 EUR
im Zeitraum 01.03. bis 15.11. für das laufende Haushaltsjahr: Spontananträge auf Förderung aus dem Reservefonds Anträge auf Kleinprojekteförderung bis maximal 2.000 EUR spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn
Kleinprojektförderung
Chemnitz

Stadt Chemnitz | Projektförderung | Chemnitz

Stadt Chemnitz
freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben; Sitz in Chemnitz; Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Bezuschussung von kulturellen oder künstlerischen Projekten, darunter zum Beispiel: Festivals und große Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung, Veranstaltungs- oder Projektreihen mit jährlich wechselnden thematischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, Gastspiel- und Auftrittsförderung, kulturelle Experimente von (Kulturförder-)Einsteiger:innen, Projekten im Rahmen von Themenjahren, Austausch-, Mobilitäts- sowie Residenzprojekte von Künstler:innen und Kulturschaffenden, Konzeptförderung zur Entwicklung bzw. Anbahnung von Projekten und Maßnahmen oder Programmförderung für ausgewählte Einrichtungen gestellt werden. Abweichend von der Regelprojektförderung können in Ausnahmefällen Anträge auf Bezuschussung für die Herstellung von künstlerischen Werken diverser Sparten oder Arbeitsbeihilfen gestellt werden.
80%ige Förderung, 20% Eigenanteil
30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr: – Anträge auf Kunst- und Kulturförderung mit einer Antragssumme über 3.500 EUR 01.09. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr: – Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 EUR inklusive Kleinprojekteförderung für das nachfolgende Haushaltsjahr
Projektförderung
Chemnitz

Stadt Leipzig | Investitionsförderung | Leipzig

Stadt Leipzig
freie Träger im Sinne der Fachförderrichtlinie mit mehrjähriger Erfahrung, einem vielfältigen und qualitätsvollen kulturellen Angebot sowie einer nachhaltigen Ausrichtung. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Die Zuwendungsempfänger/-innen müssen rechtsfähige Personen des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig sein, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren.
Fördermittel für investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen); einzelne, abgegrenzte Maßnahmen in einem zeitlich definierten Rahmen und zu einem inhaltlich bezogenen Zweck. Förderung von wertsteigernden Bau-, Umund/oder Ausbaumaßnahmen von Personen, die eine öffentliche Einrichtung betreiben und über langfristige Mietverträge verfügen bzw. selbst Eigentümer:in des betreffenden Hauses sind. Antragssteller:innen, die keine eigene Einrichtung betreiben, können in der Regel nur Förderungen für mobile Technik und spartenspezifische Anschaffungen erhalten.
i.d.R. wird Eigenanteil in Höhe von 50% erwartet
15. November: Abgabetermin für die Anträge auf Förderung von investiven Maßnahmen (Investitionen in Technik, Mobiliar und ähnliches sowie Bau-, Um- oder Ausbaumaßnahmen), die im Folgejahr durchgeführt werden sollen.
Investitionsförderung
Leipzig

Stadt Leipzig | Kleinprojektförderung | Leipzig

Stadt Leipzig
jede natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und die eigenständig sowie gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden, sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden. Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde
kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Kleinprojekte mit kulturellen Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- & Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte. Die Projekte müssen deutlich partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen. Hierfür können gegebenenfalls auch digitale Beteiligungsformate eingesetzt werden. Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur, kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden. Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen. Die Vorhaben können auch im digitalen Raum oder in hybriden Formaten umgesetzt werden, wenn im Antrag schlüssig dargestellt wird, wie auf diese Weise öffentliche Sichtbarkeit und Rezeption hergestellt wird.
maximal 1.500 Euro, der/die Antragsteller/-in sollte sich in angemessener Höhe mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
Ausschreibung bis 15. November: Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen können in diesem Zeitraum Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten gestellt werden, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ein Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden, muss aber bis spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt Leipzig vorliegen. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin.
Kleinprojektförderung
Leipzig

Stadt Dresden | Kofinanzierung | Dresden

Stadt Dresden
für Fördermittel des Bundes, der EU und überregionaler Fördermittelgeber; kulturelle Projekte, die überwiegend in Dresden realisiert werden oder deren Durchführung außerhalb des Stadtgebietes im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegt.
Gefördert wird ein Finanzierungsanteil für Projekte und Vorhaben, die mit Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes oder anderer überregionaler Zuwendungsgeber durchgeführt werden sollen.
Anteils – oder Fehlbedarfsfinanzierung, soll 50 Prozent der jeweiligen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
ganzjährig
Kofinanzierung
Dresden

Stadt Dresden | Stipendien | Dresden

Stadt Dresden
Künstler:innen aller Sparten sowie Kulturmanager:innen mit Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Dresden
künstlerischer Einzelleistungen, experimenteller Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kultureller Konzepte. Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Dabei wird der ergebnisoffene Arbeitsprozess gefördert.
monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 EUR für die Dauer von drei bis sechs Monaten
1. September für Projekte des Folgejahres 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Stipendien
Dresden

Stadt Dresden | Investitionsförderung | Dresden

Stadt Dresden
Professionelle Künstler:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und überwiegend bzw. im Haupterwerb freischaffend tätig sind. Vom Wohnortprinzip kann abgewichen werden, wenn die Atelier-, Arbeits- oder Probenräume sowie der Arbeitsschwerpunkt in Dresden liegen.
Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum + Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit derselben, die von freischaffenden Künstler.innen in der Regel ausschließlich für die Herstellung bzw. Erarbeitung künstlerischer Werke genutzt werden.
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000 EUR mind.1.000 EUR pro Maßnahme Festbetragsfinanzierung
1. März des laufenden Jahres 1. September des laufenden Jahres
Investitionsförderung
Dresden

Stadt Dresden | Projektförderung | Dresden

Stadt Dresden
Juristische Personen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Landeshauptstadt Dresden haben und ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit in Dresden leisten.
Zeitlich befristete, inhaltlich abgrenzbare Einzelvorhaben (Projektförderung) mit künstlerischem und/oder kulturellem Charakter
ab 2.500,00 EUR
1. September für Projekte des Folgejahres 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Projektförderung
Dresden

Sparkassenstiftung | Projektförderung | Sachsen

Sparkassenstiftung
Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und SachsenAnhalt.
künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst. Stärkung einer kulturaktiven Bürgergesellschaft
Erbringung von Eigenmitteln erforderlich
10. Januar des Kalenderjahres für die betreffende Frühjahrssitzung und bis spätestens 10. Juli des Kalenderjahres für die betreffende Herbstsitzung
Projektförderung
Sachsenweit

Sächsischer Musikrat | Fahrtkostenförderung | Sachsen

Sächsischer Musikrat
Sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens
Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und Internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland
bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 EUR
fortlaufende Förderung; Antragsschluss im Frühjahr des Jahres
Fahrtkostenförderung
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Kleinprojektförderung | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.
Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens. Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteur:innen für ein lokales Publikum gefördert
bis zu 100 % der Gesamtausgaben, min. 500 EUR, max. 5.000 EUR Eigenanteil: erwünscht, aber nicht erfordert
fortlaufend
Kleinprojektförderung
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Konzeptförderung | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens
Qualitativ herausragende, professionelle und langjährig etablierte Projektträger im Freistaat Sachsen aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, des Films, der Literatur, der Soziokultur und der Spartenübergreifenden Projekte sowie Projektträger der Industriekultur. Gefördert werden insbesondere Kulturinitiativen mit überregionaler Bedeutsamkeit, herausragender künstlerischer Qualität und mit einem deutlichen inhaltlichen Profil. Projektträger, die ihren Sitz im ländlichen Raum Sachsens haben, sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Weitere Voraussetzungen: mindestens dreijährige professionelle und künstlerisch außergewöhnliche Arbeit mit öffentlicher und überregionaler Resonanz, nachzuweisen mit z.B. Pressespiegel, Programmhefte, Kataloge und andere Referenzen. Zudem muss der:die Antragsteller:in mindestens einmal in den vergangenen drei Jahren eine Projektförderung von der Kulturstiftung erhalten haben.
nach­haltige Stärkung qualitativ herausragender, professioneller und er­fahrener Projektträ­ger. Durch eine kontinuierliche Förderung über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren sollen längerfristig angelegte Vorhaben oder der Aufbau von Netz­werkstrukturen im Freistaat Sachsen ermöglicht werden. Es sollen bessere Rahmenbedin­gungen zur Weiterent­wicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Aus­bau der Öffent­lichkeits­arbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner:innen geschaf­fen werden.
max. 33,3 % der Gesamtkosten, in begründeten Ausnahmen 50 % Kofinanzierungen durch Kommunen oder sonstige Förderinstitutionen und Sponsoren werden vorausgesetzt. Im Rahmen der bis zu dreijährigen Konzeptförderung können von der Kulturstiftung jährlich zwischen 10.000 EUR bis zu maximal 50.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.
k.A. nächste Programmphase voraussichtlich ab 2024
Konzeptförderung
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Stipendien | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens
freiberuflich tätige Künstler:innen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Meisterschüler:innen können eine Bewerbung einreichen.
hervorragende künstlerische Einzelleistungen; neue Vorhaben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben. Kriterien für die Förderung sind insbesondere die Aussagekraft des eingereichten Arbeitsvorhabens sowie die Qualität der vorgelegten Arbeitsproben. Stipendienplätze in New York/ USA, Columbus/ USA, Hanoi/ Vietnam, Peking/ China, Alte Baumwollspinnerei/ Leipzig, Prag/ Tschechische Republik, Pécs/ Ungarn, Samorin/ Slowakei, Jagniatków/ Polen und Breslau/ Polen
k.A.
1. Juli für das nächste Jahr Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Stipendien sind ausgeschrieben für das Folgejahr.
Stipendien
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Projektförderung | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.
Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage; Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit; Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge; Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich; Einzelaufführungen und Aufführungsreihen; Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstlerinnen und Künstler.
max. 50% der Gesamtausgaben; Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben
1. März und 1. September Bewerbung via Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)
Projektförderung
Sachsenweit

Stadt Leipzig | Projektförderung | Leipzig

Stadt Leipzig
Juristische und natürliche Person mit Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert. Die Projekte sind i.d.R. in Leipzig zu realisieren.
zeitlich begrenzte Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), die öffentlichkeitswirksam werden sollen; gewüsnscht ist: hohes künstlerisches Potenzial, Bereicherung des Kulturangebots der Stadt, Präsentation neuer Darstellungs- und Vermittlungsformen, Anknüpfung und Weiterdenken von lokalen Traditionen, beispielhafte Kooperationen, Kulturaustausch, nationale und internationale Bekanntmachung der Leipziger Kultur, Ermöglichung von Teilhabe und Kreativität, Beitrag zu einem toleranten Miteinander sowie Integration und Chancengleichheit, Zugang zu Kunst und Kultur für alle Bevölkerungsschichten - Gastspiel - und Wiederaufnahmeförderung - Debütförderung - Konzeptionsförderung
Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans. Förderhöhe variierend.
30. September: Abgabetermin für die Anträge auf Projektförderung für das Folgejahr. 31. März: Zusätzlicher Termin, ausschließlich für Anträge auf Projektförderung für Vorhaben, die im selben Jahr zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember stattfinden sollen.
Projektförderung
Leipzig

Stadt Dresden | Kleinprojektförderung | Dresden

Stadt Dresden
kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf
Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter
bis zu max. 2.500,00 EUR
1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres
Kleinprojektförderung
Dresden