• Region

  • Art der Förderung

Goethe Institut | internationale Kollaborationsprojekte | Europaweit

Goethe Institut

Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen

Vorhaben internationaler Koproduktionen, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.

Beantragte Fördersumme sollte 25.000,00 Euro nicht über- und 10.000,00 Euro nicht unterschreiten.

Für das Jahr 2024 ist es möglich, Anträge unterjährig zu stellen. Bewerbungen können ab dem 2. Januar und bis zum 1. September 2024 um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) im Antragsportal eingereicht werden. Es können Projekte gefördert werden, die 2024 starten und einen Projektzeitraum von bis zu 24 Monaten haben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projektantrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden muss.
Projektförderung
Konzeptförderung
Exportförderung
Europa

Sony Music/Music Women* Germany | Female Producer Prize | Bundesweit

Sony Music, Music Women* Germany
  • alle Personen, die sich weiblich oder nicht-binäre identifizieren und mindestens 18 Jahre alt sind
  • Personen die bereits professionelle Tracks produziert und veröffentlicht haben
  • Personen, die bis Ende des Jahres drei weitere Produktionen geplant haben, die veröffentlicht werden sollen

Produktionen von weiblichen oder nicht-binären Personen

  • Zuschuss zu Musikproduktionen, die in 2024 veröffentlicht werden
  • Ein Workshop-Day mit hochkarätigen Producern und Expert*innen aus der Musikbranche in den Sony Music Circle Studios Berlin
  • Aufnahme in den Sony Produzentinnen* Katalog sowie den Producer Roster von NEUBAU Music Management und damit Verknüpfung mit ihren Labels und Künstler*innen
  • Ein Equipment-Gutschein vom Thomann Musikhaus
  • Eine Jahres Mitgliedschaft bei Music Women* Germany
  • Ein Get-together mit allen Gewinnerinnen*, Key-Personen von Sony Music Entertainment, dem Female* Producer Collective und Music Women* Germany sowie special guests aus dem Music Business
Für 2024: 15. Mai
Preis
Deutschland

SWR | Rolf-Hans Müller Preis für Filmmusik | Bundesweit

Südwestrundfunk (SWR)
  • Der Preis kann Komponierenden zuerkannt werden, die bisher nicht mehr als für fünf abendfüllende Filme (länger als 70 Minuten) Musik komponiert und nicht mehr als drei Auszeichnungen erhalten haben. 
  • Vorschlagsberechtigt sind Fernsehsender, Filmproduzent:innen, Film- und Fernseh-Hochschulen sowie vergleichbare Einrichtungen.  Die eingegangenen Vorschläge werden auf die formalen Eingangsbedingungen hin überprüft und der Jury vorgelegt.
  • Filmmusik aus den Genres Fernsehfilm (Spielfilm), Fernsehserie und Dokumentationen
  • die Produktion muss aus dem deutschsprachigen Raum stammen; internationale Koproduktionen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unter Federführung eines deutschsprachigen Partners hergestellt wurden
  • Mindestlänge: 70 Minuten Film, 30 Minuten Serie/Dokumentation

5.000,00 Euro

1. Juli 2024, für 2025 tba.
Preis
Europa
Deutschland

Deutscher Komponist:innen Verband | Stiftung | Bundesweit

Förderungs- und Hilfsfonds des Deutschen Komponist:innenverbandes

Das Stiftungsvermögen dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Aufgabe des Zweckvermögens ist

  • die Förderung der Tonkunst, insbesondere durch zweckgebundene Zuwendungen für die mit der künstlerischen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden, angemessenen Aufwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen
  • die Verleihung von Preisen zur Förderung musikalischen Schaffens
  • die Unterstützung von Komponisten und deren Angehörigen bei Bedürftigkeit.
  • bevorzugte Förderung von Projekten, an denen mehrere Musikurheber:innen beteiligt und die im U-Musik-Bereich (im Sinne der Stifter) angesiedelt sind
  • besondere Förderung künstlerisch hochwertiger und kulturpolitisch wichtiger Konzerte und Aufführungen
  • Unterstützung junger Komponist:innen mit neuen Ideen und Projekten
  • keine Förderung von Kompositionsaufträgen und Projekten einzelner Komponistinnen und  Komponisten
  • keine Ausschreibung eigener Preise, nur Unterstützung von Preisvergaben anderer Institutionen

keine Angaben

30. September 2024
Stiftung
Deutschland

Goethe Institut | Fahrtkostenförderung | Deutschland

Goethe Institut

Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.

  • Musikprojekt mit mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Panels, Workshops etc.)
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
  • Antragsstellung durch einen einladenden Kooperationsbeteiligten aus Deutschland
  • hohe musikalische Qualität des einreisenden Ensembles
  • kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens
  • Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen
  • Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bahnreisen werden bevorzugt unterstützt, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

keine Angaben

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Fahrtkostenförderung
Europa
Deutschland

Goethe Institut | Residenzförderung | Weltweit

Goethe Institut

professionelle Musiker*innen und Komponist*innen als auch ambitionierte Nachwuchskünstler*innen aus der Musikszene in Deutschland

Arbeitsaufenthalte von zwei bis vier Wochen.


Ziele eines solchen Aufenthalts können sein:

  • Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Produktionen in Deutschland und/oder im Gastland
  • Vorbereitung und/oder Erstellung gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten in Deutschland und/oder im Gastland
  • Initiierung von Netzwerken mit Künstler*innen und Multiplikator*innen

Von der Förderung ausgeschlossen sind Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Gastspielreisen, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen.

 

Vergabekriterien:

  • Das Projekt ist in die lokale Musikszene stark eingebunden.
  • nachhaltiger Effekt auf die Musikszene im Gastland und/oder in Deutschland
  • Bei Antragstellung durch Künstler*innen: Bereitschaft, mit dem lokalen Goethe-Institut ggf. gemeinsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Vorträge, Konzerte während des Aufenthalts zu entwickeln.
  • Die Auswahl erfolgt auch vor dem Hintergrund der Schwerpunkte und Leitlinien zur Auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt festgelegt werden. So werden, sofern fachlich befürwortet, Arbeitsaufenthalte in Schwerpunktregionen der Auswärtigen Kulturpolitik besonders gefördert.
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.

Reisekosten, ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen, ggf. organisatorische Unterstützung durch das Goethe-Institut vor Ort.

tba.
Residenzförderung
Europa

Künstlerdorf Schöppingen | Residenzförderung | Bundesweit

Stiftung Künstlerdorf Schöppingen

Bewerben können sich professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Seit 2023 werden auch Bewerbungen von Kollektiven zugelassen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters.

kompositorische Vorhaben, die während des Arbeitsaufenthalts im Künstlerdorf umgesetzt werden 

 

  • Stipendien betragen monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten.
  • Das Stipendium für Kollektive beträgt 1.000,- Euro pro Person, jedoch maximal 3.000,- Euro abzgl. Miet- und Betriebskosten.
  • Reise-, Versicherungs- oder Materialkosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen (im Falle einer Stipendienzusage bitten wir im Bedarfsfall um Kontaktaufnahme).
  • Der Zeitraum des Arbeitsaufenthalts, mit einer Dauer zwischen zwei bis sechs Monaten, kann nach Absprache und Verfügbarkeit gewählt werden. Das Stipendium ist als Aufenthaltsstipendium angelegt, für die Dauer des Stipendiums gilt die Residenzpflicht im Künstlerdorf.

 

Während des Aufenthaltes können Räumlichkeiten und Infrastruktur des Künstlerdorfs genutzt werden. Das Stipendium ist nicht als Produktionsstipendium angelegt und es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Absprache und Verfügbarkeit, Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus freuen wir uns über die freiwillige Mitgestaltung von Veranstaltungen, in Form von Vorträgen, Lesungen, Workshops o.ä.


In Anlehnung an das Profil und Programm des Künstlerdorfs wird eine Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen, am kollegialen Austausch und dem engagierten Miteinander vorausgesetzt.

24. Juni bis 31. August 2024
Residenzförderung
Deutschland

EFFEA | Projektförderung | Europaweit

European Festivals Fund for Emerging Artists
  • Musikfestivals aus EU oder CREATIVE EUROPE Ländern
    • außerdem: Israel, Moldavien, Palästina, UK, Schweiz, Türkei

Musikfestivals

 

  • Festival muss schon einmal stattgefunden haben
  • das führende Festival geht eine Partnerschaft mit mindestens zwei Partnerfestivals ein
  • Honorare, Fahrtkosten, Produktionskosten, Kommunikationskosten können gefördert werden
  • Kategorie Discovery: 40 Stipendien in Höhe von 8.000 EUR &
  • Kategorie Springboard: 10 Stipendien mit je 15.000 EUR
jährlich neue Ausschreibung
Projektförderung
Europa

Schloss Solitude | Residenzförderung | Europaweit

Schloss Solitude

Personen bis 40 Jahre oder deren Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.

 

Einige Stipendien werden gemäß einer Sonderregelung ohne Altersbegrenzung vergeben.

  • Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance
  • Projekt kann innerhalb der Residenz umgesetzt werden
  • 45 Studios und drei Gästestudios stehen zur Verfügung
  • Stipendiumslänge: sechs, neun oder zwölf Monate
  • ein kostenfreies, möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung
  • ein Stipendium in Höhe von 1.200 EUR pro Monat
  • einmalige Übernahme der Reisekosten für die An- und Abreise 
keine Angaben
Residenzförderung
Europa

Impuls neue Musik | Projektförderung | Europaweit

Impuls neue Musik
  • Künstler:innen, Ensembles, Spielstätten, Kulturvereine- und Institutionen; Konzerte/Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Künstlerresidenzen, Education-Projekte (Ateliers, Masterclasses etc.), Akademie mit deutsch-französisch-schweizerischem Schwerpunkt (außer von Universitäten und Konservatorien), Klangkunst, hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden
  • die Antragsteller:innen müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland, Frankreich oder in der Schweiz haben

Musikprojekte, die den Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum fördern.

  • max. 50 % der Gesamtausgaben (Honorare, Gagen, Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen, Reise- und Aufenthaltskosten etc.)
  • Verwaltungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)
Ausschreibung für 2023 beendet
Projektförderung
Europa

CultureMovesEurope | Residenzförderung | Europaweit

CultureMovesEurope

Organisationen und Künstler:innen, die als juristische Personen in einem der 40 Creative Europe-Länder registriert sind.

Unterstützung der Internationalisierung der künstlerischen Aktivitäten.

 

Der Zweck des Stipendiums besteht darin, internationale Künstler:innen und Kulturschaffende in den eigenen Räumlichkeiten willkommen zu heißen, um ein Residenzprojekt umzusetzen.

 

Die teilnehmenden Künstler:innen und Kulturschaffenden müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Creative Europe-Land haben, das nicht mit dem Land des Gastgebers übereinstimmt.

 

Es können zwischen 1 und 5 internationale Künstler:innen und Kulturschaffende aufgenommen werden, die alle zu denselben Terminen und für dieselbe Dauer am Residenzprojekt teilnehmen müssen.

 

Der Aufenthalt kann zwischen 22 und 300 Tagen dauern.

Zuschuss zu Residenzprogramm (Hosting Kosten, Reisekosten, Tagegelder)

Zwischen Frühjahr 2023 und Herbst 2024 vier offene Ausschreibungen
Residenzförderung
Europa

CultureMovesEurope | Fahrtkostenförderung | Europaweit

CultureMovesEurope
  • Etablierte Künstler:innen oder Personen, die ihre ersten Schritte im kulturellen Bereich unternehmen
  • Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, oder Gruppen von bis zu 5 Personen, die zwischen 7 und 21 Tagen reisen
  • ab 18 Jahren, Wohnsitz in den Creative Europe-Ländern
  • Entwicklung von internationalen beruflichen Beziehungen
  • Fahrtkostenpauschalen, Tagegeld und individuelle Aufschläge für die Reise (ohne Unterbrechung) zu einem Ziel
  • Keine Förderung von Reisen zu eigener Ausstellung/Konzert/Präsentation möglich

Verschiedene Förderhöhen pro Kategorie

Drei fortlaufende Ausschreibungen, jeweils von Herbst bis Frühjahr zwischen Oktober 2022 und Januar 2025
Fahrtkostenförderung
Europa

De la Motte Musikstiftung | Stiftung | Bundesweit

De la Motte Musikstiftung

Musiker:innen

Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekte.

Genaue Angaben zur Förderhöhe müssen erfragt werden.

28.2. des jeweiligen Jahres
Stiftung
Deutschland

Deutscher Jazzpreis | Preis | Bundesweit

Deutscher Jazzpreis
Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie von Autor:innen journalistischer Beiträge und Veranstalter:innen von Festivals.
31 Kategorien siehe Website
Preisgeld pro Kategorie in Höhe von mind. 10.000 EUR
Fristen werden für 2024 über Website bekanntgegeben
Preis
Deutschland

Musikfonds | Projektförderung | Bundesweit

Musikfonds
  • Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland
  • Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen aktuellen Musik tätig sein
  • Herausragende Projekte
  • Antragstellende aus allen Bereichen der aktuellen Musik
  • Unterscheidung zwischen großer und kleiner Projektförderung
  • Fördersumme maximal 50.000 EUR
Große Projektförderung: Ende Januar, Ende Mai und Ende September; Kleine Projektförderung: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember
Projektförderung
Deutschland

Initiative Musik | Applaus Preis | Bundesweit

Initiative Musik

Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz.

Konzertprogramme und Veranstaltungsreihen

  • Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 EUR pro Auszeichnung
  • Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 30.000 EUR pro Auszeichnung
  • Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 EUR pro Auszeichnung
  • Sonderpreise für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit: bis zu 8.000 EUR pro Auszeichnung
wird auf Website für 2024 ausgeschrieben, Bewerbungsphase für 2023 beendet
Preis
Deutschland

Initiative Musik | Künstler:innenförderung | Bundesweit

Initiative Musik

Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen.

 

Wohnsitz: Deutschland

  • Komposition und Konzeption
  • Produktion und Aufnahme
  • Tonträgerherstellung
  • Videos und Contentproduktion
  • Promotion und Marketing
  • Tour

Gefördert werden min. 40% und max. 60% der Gesamtausgaben.

fortlaufende Ausschreibungen
Künstler:innenförderung
Deutschland

Initiative Musik | DO! Exportförderung | Bundesweit

Initiative Musik

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft mit Sitz in Deutschland

Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung der Künstler:innen im Ausland

  • Max. 75% der Gesamtausgabe
  • max. Förderbetrag 10.000 EUR
  • Gesamtausgaben mind. 3.000 EUR
  • Projektzeitraum max. 6 Monate
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Exportförderung
Deutschland

Initiative Musik | GO! Exportförderung | Bundesweit

Initiative Musik

Kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben

  • Förderung von internationalen Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind
  • Reiseausgaben von maximal einer Person pro Unternehmen für bis zu 15 Tage
    • z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern

Fördersumme max. 50% der Gesamtausgaben

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Exportförderung
Deutschland

Initiative Musik | Tourförderung | Bundesweit

Initiative Musik

Musiker:innen und Bands

  • Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten, für maximal 15 Auftritte oder Streamingkonzerte
  • nur bestimmte Länder

75% Zuschuss

Beantragung 3x jährlich möglich, Antragseingang spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt
Tourförderung
Deutschland

Kulturstiftung des Bundes | Projektförderung | Bundesweit

Kulturstiftung des Bundes

Deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform

  • Musik, künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten
  • Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes
  • Mindestens 50.000 EUR
  • Eigen- und/oder Drittmittel: mind. 20 %
Antragsfrist bis 31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres
Projektförderung
Deutschland

Fonds Soziokultur | Projektförderung U25 | Bundesweit

Fonds Soziokultur
  • Engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren
  • aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler:innen
  • Wohnsitz in Deutschland
  • rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.ä. möglich

Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.

Maximal 4.000 EUR oder maximal 80% der Gesamtkosten gefördert

Einreichung zweimal im Jahr möglich, 02.04. - 02.05. & 02.10 - 02.11. des Jahres.
Projektförderung
Deutschland

Fonds Soziokultur | Projektförderung | Bundesweit

Fonds Soziokultur

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen

Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.

Mindestens 3.000 EUR - maximal 30.000 EUR, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets

2. Mai und 2. November des jeweiligen Jahres
Projektförderung
Deutschland

Stadt Chemnitz | Investitionsförderung | Chemnitz

Stadt Chemnitz
  • Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
  • Sitz in Chemnitz
  • Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein

Bauliche Maßnahmen in kulturellen Einrichtungen von regionaler Bedeutung gemäß § 3 SächsKRG als auch auf Anschaffungen materiellen und immateriellen Anlagevermögens, soweit dieses regelmäßig für das kulturelle Angebot benötigt wird.

keine Angaben

30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr
Investitionsförderung
Chemnitz

Stadt Chemnitz | Kleinprojektförderung | Chemnitz

Stadt Chemnitz
  • Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
  • Sitz in Chemnitz
  • Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein

Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie z.B.: Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen.

Die Antragsteller:innen können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.

max. 2.000,00 EUR

im Zeitraum 01.03. bis 15.11. für das laufende Haushaltsjahr: Spontananträge auf Förderung aus dem Reservefonds, Anträge auf Kleinprojekteförderung bis maximal 2.000 EUR spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn
Kleinprojektförderung
Chemnitz

Stadt Chemnitz | Projektförderung | Chemnitz

Stadt Chemnitz
  • Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
  • Sitz in Chemnitz
  • Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein

Bezuschussung von kulturellen oder künstlerischen Projekten, darunter z.B.:
Festivals und große Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung, Veranstaltungs- oder Projektreihen mit jährlich wechselnden thematischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, Gastspiel- und Auftrittsförderung, kulturelle Experimente von (Kulturförder-)Einsteiger:innen, Projekten im Rahmen von Themenjahren, Austausch-, Mobilitäts- sowie Residenzprojekte von Künstler:innen und Kulturschaffenden, Konzeptförderung zur Entwicklung bzw. Anbahnung von Projekten und Maßnahmen oder Programmförderung für ausgewählte Einrichtungen.

 

Abweichend von der Regelprojektförderung können in Ausnahmefällen
Anträge auf Bezuschussung für die Herstellung von künstlerischen Werken diverser Sparten oder Arbeitsbeihilfen gestellt werden.

80% Förderung, 20% Eigenanteil

30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr: – Anträge auf Kunst- und Kulturförderung mit einer Antragssumme über 3.500 EUR 01.09. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr: – Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 EUR inklusive Kleinprojekteförderung für das nachfolgende Haushaltsjahr
Projektförderung
Chemnitz

Stadt Leipzig | Investitionsförderung | Leipzig

Stadt Leipzig
  • Freie Träger im Sinne der Fachförderrichtlinie mit mehrjähriger Erfahrung, einem vielfältigen und qualitätsvollen kulturellen Angebot sowie einer nachhaltigen Ausrichtung
  • Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt

 

Die Zuwendungsempfänger:innen müssen rechtsfähige Personen des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig sein, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren.

  • Fördermittel für investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen)
  • Einzelne, abgegrenzte Maßnahmen in einem zeitlich definierten Rahmen und zu einem inhaltlich bezogenen Zweck
  • Förderung von wertsteigernden Bau-, Um- und/oder Ausbaumaßnahmen von Personen, die eine öffentliche Einrichtung betreiben und über langfristige Mietverträge verfügen bzw. selbst Eigentümer:in des betreffenden Hauses sind


Antragssteller:innen, die keine eigene Einrichtung betreiben, können i.d.R. nur Förderungen für mobile Technik und spartenspezifische Anschaffungen erhalten.

i.d.R. wird Eigenanteil in Höhe von 50% erwartet

15. November: Abgabetermin für die Anträge auf Förderung von investiven Maßnahmen (Investitionen in Technik, Mobiliar und ähnliches, sowie Bau-, Um- oder Ausbaumaßnahmen), die im Folgejahr durchgeführt werden sollen
Investitionsförderung
Leipzig

Stadt Leipzig | Kleinprojektförderung | Leipzig

Stadt Leipzig

Jede natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und die eigenständig sowie gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.


Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden, sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.

 

Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde.

Kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Kleinprojekte mit kulturellem Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- & Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte.

 

Die Projekte müssen deutlich partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen. Hierfür können gegebenenfalls auch digitale Beteiligungsformate eingesetzt werden.

 

Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden.

 

Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen.

 

Die Vorhaben können auch im digitalen Raum oder in hybriden Formaten umgesetzt werden, wenn im Antrag schlüssig dargestellt wird, wie auf diese Weise öffentliche Sichtbarkeit und Rezeption hergestellt wird.

Maximal 1.500 EUR, die Antragsstellenden sollten sich in angemessener Höhe mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.

Ausschreibung bis 15. November: Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen, können in diesem Zeitraum Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten gestellt werden, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ein Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden, muss aber bis spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt Leipzig vorliegen. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin.
Kleinprojektförderung
Leipzig

Stadt Dresden | Kofinanzierung | Dresden

Stadt Dresden
  • Für Fördermittel des Bundes, der EU und überregionaler Fördermittelgeber
  • Kulturelle Projekte, die überwiegend in Dresden realisiert werden oder deren Durchführung außerhalb des Stadtgebietes im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegt

Gefördert wird ein Finanzierungsanteil für Projekte und Vorhaben, die mit Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes oder anderer überregionaler Zuwendungsgeber durchgeführt werden sollen.

Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung, soll 50 Prozent der jeweiligen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

ganzjährig
Kofinanzierung
Dresden

Stadt Dresden | Stipendien | Dresden

Stadt Dresden

Künstler:innen aller Sparten sowie Kulturmanager:innen mit Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Dresden

Künstlerische Einzelleistungen, experimentelle Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kulturelle Konzepte.

 

Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden.

 

Dabei wird der ergebnisoffene Arbeitsprozess gefördert.

Monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 EUR für die Dauer von drei bis sechs Monaten

1. September für Projekte des Folgejahres, 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Stipendien
Dresden

Stadt Dresden | Investitionsförderung | Dresden

Stadt Dresden

Professionelle Künstler:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und überwiegend bzw. im Haupterwerb freischaffend tätig sind.

 

Vom Wohnortprinzip kann abgewichen werden, wenn die Atelier-, Arbeits- oder Proberäume, sowie der Arbeitsschwerpunkt in Dresden liegen.

Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Proberäumen aus bisher anderweitig genutztem Raum & Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit derselben, die von freischaffenden Künstler:innen i.d.R. ausschließlich für die Herstellung bzw. Erarbeitung künstlerischer Werke genutzt werden.

  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000 EUR mind. 1.000 EUR pro Maßnahme
  • Festbetragsfinanzierung
1. März des laufenden Jahres, 1. September des laufenden Jahres
Investitionsförderung
Dresden

Stadt Dresden | Projektförderung | Dresden

Stadt Dresden

Juristische Personen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Landeshauptstadt Dresden haben und ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit in Dresden leisten

Zeitlich befristete, inhaltlich abgrenzbare Einzelvorhaben (Projektförderung) mit künstlerischem und/oder kulturellem Charakter

Ab 2.500,00 EUR

1. September für Projekte des Folgejahres, 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Projektförderung
Dresden

Ostdeutsche Sparkassenstiftung | Projektförderung | Sachsen

Ostdeutsche Sparkassenstiftung

Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

  • Künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst
  • Stärkung einer kulturaktiven Bürgergesellschaft

Erbringung von Eigenmitteln erforderlich

10. Januar des Kalenderjahres für die betreffende Frühjahrssitzung und bis spätestens 10. Juli des Kalenderjahres für die betreffende Herbstsitzung
Projektförderung
Sachsenweit

Sächsischer Musikrat | Fahrtkostenförderung | Sachsen

Sächsischer Musikrat

Sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens

Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland.

Bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 EUR

Fortlaufende Förderung; Antragsschluss im Frühjahr des Jahres
Fahrtkostenförderung
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Kleinprojektförderung | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen kann einen Antrag stellen.

 

Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden.

 

Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.

Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens.

 

Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen.

Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteur:innen für ein lokales Publikum gefördert

  • Bis zu 100 % der Gesamtausgaben, min. 500 EUR, max. 5.000 EUR,
  • Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert
fortlaufend
Kleinprojektförderung
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Konzeptförderung | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens

Qualitativ herausragende, professionelle und langjährig etablierte Projektträger im Freistaat Sachsen aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, des Films, der Literatur, der Soziokultur und der spartenübergreifenden Projekte sowie Projektträger der Industriekultur.

Gefördert werden insbesondere Kulturinitiativen mit überregionaler Bedeutsamkeit, herausragender künstlerischer Qualität und mit einem deutlichen inhaltlichen Profil.

Projektträger:innen, die ihren Sitz im ländlichen Raum Sachsens haben, sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Weitere Voraussetzungen: mindestens dreijährige professionelle und künstlerisch außergewöhnliche Arbeit mit öffentlicher und überregionaler Resonanz, nachzuweisen mit z.B. Pressespiegel, Programmhefte, Kataloge und andere Referenzen

Zudem müssen die Antragsteller:innen mindestens einmal in den vergangenen drei Jahren eine Projektförderung von der Kulturstiftung erhalten haben.

Nach­haltige Stärkung qualitativ herausragender, professioneller und er­fahrener Projektträ­ger:innen.

 

Durch eine kontinuierliche Förderung über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren sollen längerfristig angelegte Vorhaben oder der Aufbau von Netz­werkstrukturen im Freistaat Sachsen ermöglicht werden.

 

Es sollen bessere Rahmenbedin­gungen zur Weiterent­wicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Aus­bau der Öffent­lichkeits­arbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner:innen geschaf­fen werden.

Max. 33,3 % der Gesamtkosten, in begründeten Ausnahmen 50 %.

 

Kofinanzierungen durch Kommunen oder sonstige Förderinstitutionen und Sponsoren werden vorausgesetzt.


Im Rahmen der bis zu dreijährigen Konzeptförderung können von der Kulturstiftung jährlich zwischen 10.000 EUR bis zu maximal 50.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.

k.A., nächste Programmphase voraussichtlich ab 2024
Konzeptförderung
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Stipendien | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsens

Freiberuflich tätige Künstler:innen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen.

 

Meisterschüler:innen können eine Bewerbung einreichen.

  • Hervorragende künstlerische Einzelleistungen
  • Neue Vorhaben

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben.

 

Kriterien für die Förderung sind insbesondere die Aussagekraft des eingereichten Arbeitsvorhabens, sowie die Qualität der vorgelegten Arbeitsproben.

 

Stipendienplätze in New York/USA, Columbus/USA, Hanoi/Vietnam, Peking/China, Leipzig/Deutschland (Alte Baumwollspinnerei), Prag/Tschechische Republik, Pécs/Ungarn, Samorin/Slowakei, Jagniatków/Polen und Breslau/Polen.

k.A.

1. Juli für das nächste Jahr. Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Stipendien sind ausgeschrieben für das Folgejahr.
Stipendien
Sachsenweit

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Projektförderung | Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen.

 

Die Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren.

  • Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage
  • Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit
  • Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge
  • Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich
  • Einzelaufführungen und Aufführungsreihen
  • Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstler:innen sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstler:innen
  • Max. 50% der Gesamtausgaben
  • Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben
1. März und 1. September Bewerbung via Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)
Projektförderung
Sachsenweit

Stadt Leipzig | Projektförderung | Leipzig

Stadt Leipzig

Juristische und natürliche Person mit Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.

 

Die Projekte sind i.d.R. in Leipzig zu realisieren.

Zeitlich begrenzte Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), die öffentlichkeitswirksam werden sollen.

 

Gewünscht ist: hohes künstlerisches Potenzial, Bereicherung des Kulturangebots der Stadt, Präsentation neuer Darstellungs- und Vermittlungsformen, Anknüpfung und Weiterdenken von lokalen Traditionen, beispielhafte Kooperationen, Kulturaustausch, nationale und internationale Bekanntmachung der Leipziger Kultur, Ermöglichung von Teilhabe und Kreativität, Beitrag zu einem toleranten Miteinander sowie Integration und Chancengleichheit, Zugang zu Kunst und Kultur für alle Bevölkerungsschichten.

 

  • Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung
  • Debütförderung
  • Konzeptionsförderung

Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans.

 

Förderhöhe variierend.

30. September: Abgabetermin für die Anträge auf Projektförderung für das Folgejahr. 31. März: Zusätzlicher Termin, ausschließlich für Anträge auf Projektförderung für Vorhaben, die im selben Jahr zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember stattfinden sollen.
Projektförderung
Leipzig

Stadt Dresden | Kleinprojektförderung | Dresden

Stadt Dresden

Kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf.

Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter.

Bis zu max. 2.500,00 EUR.

1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres, 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres, 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres, 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres
Kleinprojektförderung
Dresden